BayObLG - Beschluß vom 25.11.1993
3Z BR 190/93
Normen:
FGG § 68b;
Fundstellen:
FamRZ 1994, 27

BayObLG - Beschluß vom 25.11.1993 (3Z BR 190/93) - DRsp Nr. 1996/16251

BayObLG, Beschluß vom 25.11.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 190/93

DRsp Nr. 1996/16251

Der Richter ist zur kritischen Würdigung von Sachverständigengutachten in einem Betreuungsverfahren verpflichtet. Ist das Tatsachengericht im Verfahren auf Bestellung eines Betreuers und Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes nach Einholung gerichtlicher Sachverständigengutachten und der mündlichen Erläuterung nicht von der Richtigkeit der Gutachten überzeugt, dann muß es ein weiteres Gutachten in Auftrag geben, wenn es nicht seine eigene überlegene Sachkunde nachprüfbar darlegt.

Normenkette:

FGG § 68b;
Fundstellen
FamRZ 1994, 27