I. Der Erblasser ist im Alter von 72 Jahren verstorben. Aus seiner einzigen Ehe stammen zwei Kinder, der Sohn Ewald (Beteiligter zu 1) und die Tochter Maria, deren Sohn der Beteiligte zu 2 (Enkel des Erblassers) ist. Die Ehegatten waren Miteigentümer je zur Hälfte von drei Grundstücken. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus den Miteigentumsanteilen des Erblassers an diesen Grundstücken.
In einem am 30.11.1987 beurkundeten Erbvertrag haben die Ehegatten für den Fall des Ablebens des Erstversterbenden folgendes verfügt:
"1. Jeder Ehegatte setzt für den Fall seines Vorablebens den überlebenden Ehegatten zur einen Hälfte, den Sohn Ewald ... zu einem Viertel und den Enkel Matthias ... zu einem weiteren Viertel zu seinen Erben ein.
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