BayObLG - Beschluß vom 29.09.1994 (3Z AR 54/94) - DRsp Nr. 1996/3183
BayObLG, Beschluß vom 29.09.1994 - Aktenzeichen 3Z AR 54/94
DRsp Nr. 1996/3183
Äußert sich der Betreuer auf die Aufforderung des Vormundschaftsgerichts unter Fristsetzung, die erforderliche Zustimmung zur Abgabe der Betreuungssache an ein anderes Gericht zu erteilen, nicht, so ist dies als Verweigerung der Zustimmung zur Abgabe aufzufassen.