1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken vom 16. Mai 2012 - 40 FH 17/12 VU - wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Beschwerdewert: 1.644 EUR.
I. Der Antragsgegner ist der Vater der am ... März 2006 geborenen L.M. Deren Mutter erhält ab April 2011 Leistungen nach dem
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