Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht- Frankfurt am Main vom 28.10.2016 wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
3.Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
4.Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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