Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neumarkt vom 26.9.2016 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,-- € festgesetzt.
I. Der Antragsteller begehrt im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, die elterliche Sorge für das Kind S. K., geboren am ..., von der Mutter auf ihn zu übertragen.
Die am ... geborene Beteiligte I. B., die die weißrussische Staatsangehörigkeit besitzt, und der am ... im Iran geborene Antragsteller, der dänischer Staatsangehöriger ist, sind die Eltern des Kindes S. K., geboren am .... Aus der Ehe der Beteiligten ist auch das Kind L. K., geboren am ..., hervorgegangen.
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