Ziffer 2 Abs. 2 des Tenors des angefochtenen Beschlusses wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer ..., zugunsten des Ehemanns ein Anrecht in Höhe von 3,1612 Entgeltpunkten auf das Versicherungskonto ... bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 30. 9. 2009, übertragen.
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