OLG Thüringen - Beschluss vom 04.04.2023
1 UF 54/23
Normen:
HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 13 Abs. 1 b);
Fundstellen:
FamRZ 2024, 1224
NJW 2023, 2583
Vorinstanzen:
AG Jena, vom 08.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 43 F 7/23

Beantragung der Rückführung gemeinsamer, aus der Ukraine nach Deutschland verbrachten Kinder auf Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vom 25.10.1980; Widerrechtliches Verbringen der Kinder nach Deutschland in Anbetracht der bestehenden gemeinsamen elterlichen Sorge; Aktuelle Gefahr für das Kindeswohl im Sinne des Art. 13 HKÜ

OLG Thüringen, Beschluss vom 04.04.2023 - Aktenzeichen 1 UF 54/23

DRsp Nr. 2024/14840

Beantragung der Rückführung gemeinsamer, aus der Ukraine nach Deutschland verbrachten Kinder auf Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vom 25.10.1980; Widerrechtliches Verbringen der Kinder nach Deutschland in Anbetracht der bestehenden gemeinsamen elterlichen Sorge; Aktuelle Gefahr für das Kindeswohl im Sinne des Art. 13 HKÜ

Tenor

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jena vom 08.02.2023, Az.: 43 F 7/23, wird als unzulässig verworfen.

2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,- € festgesetzt.

4. Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... bewilligt.

Normenkette:

HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 13 Abs. 1 b);

Gründe

I.

Der Antragsteller begehrt die Rückführung der gemeinsamen Kinder Y. B., geboren am 16.06.2008, und V. B., geboren am 25.08.2013, auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vom 25.10.1980.