Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer Bewertung nach § 91 ZPO und bei Ankündigung eines Rechtsmittels
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2008 - Aktenzeichen II-8 WF 150/08
DRsp Nr. 2008/21357
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer Bewertung nach § 91ZPO und bei Ankündigung eines Rechtsmittels
Im Rahmen einer Bewertung nach § 91ZPO darf der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt zur Vertretung im Rechtsmittelverfahren beauftragen, sobald das Rechtsmittel eingelegt ist; dies gilt ebenfalls für eine zuvor vor dem Hintergrund einer angekündigten Rechtsmitteleinlegung erfolgte Beauftragung jedenfalls dann, wenn das Rechtsmittel in der Folge tatsächlich eingelegt wird.