OLG Düsseldorf - Beschluss vom 16.10.2008
II-8 WF 150/08
Normen:
ZPO § 91 ;
Fundstellen:
FamRZ 2009, 535
OLGReport-Düsseldorf 2009, 451
Vorinstanzen:
AG Mülheim an der Ruhr - - 21.07.2008,

Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer Bewertung nach § 91 ZPO und bei Ankündigung eines Rechtsmittels

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2008 - Aktenzeichen II-8 WF 150/08

DRsp Nr. 2008/21357

Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer Bewertung nach § 91 ZPO und bei Ankündigung eines Rechtsmittels

Im Rahmen einer Bewertung nach § 91 ZPO darf der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt zur Vertretung im Rechtsmittelverfahren beauftragen, sobald das Rechtsmittel eingelegt ist; dies gilt ebenfalls für eine zuvor vor dem Hintergrund einer angekündigten Rechtsmitteleinlegung erfolgte Beauftragung jedenfalls dann, wenn das Rechtsmittel in der Folge tatsächlich eingelegt wird.

Normenkette:

ZPO § 91 ;

Entscheidungsgründe:

I.