OLG Saarbrücken - Urteil vom 02.02.2005
9 UF 69/03
Normen:
VAHRG § 2 ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 1573 Abs. 2 ; BGB § 1572 ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 1579 Nr. 3 ; BGB § 242 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2005, 1454
OLGReport-Saarbrücken 2005, 395
Vorinstanzen:
AG Saarlouis, vom 20.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 23 F 50/00

Bedarfsbemessung bei Erwerb einer im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie durch einen Ehegatten nach der Trennung zu Alleineigentum

OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.02.2005 - Aktenzeichen 9 UF 69/03

DRsp Nr. 2005/4768

Bedarfsbemessung bei Erwerb einer im hälftigen Miteigentum stehenden Immobilie durch einen Ehegatten nach der Trennung zu Alleineigentum

»a) Erwirbt ein Ehegatte eine im hälftigen Miteigentum stehende, von diesen während ihres Zusammenlebens nicht zu Wohnzwecken genutzte Immobilie nach der Trennung zu Alleineigentum, sind bei der Bedarfsbemessung auf Seiten beider Parteien gleich hohe Werte als Surrogat für den gemeinschaftlich erwirtschafteten Vermögensgegenstand anzusetzen, so dass diese unterhaltsrechtlich als wertneutral behandelt werden können. b) Der Senat stellt Zinseinkünfte, die dem unterhaltsberechtigten Ehegatten aus der Anlage eines ihm verbliebenen Zugewinnausgleichbetrages zuzurechnen sind, nicht im Wege der Anrechnungs- sondern im Wege der Differenzmethode in die Unterhaltsberechnung ein.«

Normenkette:

VAHRG § 2 ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 1573 Abs. 2 ; BGB § 1572 ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 1 ; BGB § 1579 Nr. 3 ; BGB § 242 ; ZPO § 287 ;

Tatbestand:

I. Die Parteien, die im Februar 1972 die Ehe geschlossen haben, leben seit Ende 1998/Anfang 1999 endgültig getrennt. Die aus der Ehe hervorgegangenen Söhne H., geboren am Januar 1973, und E., geboren am November 1976, sind wirtschaftlich selbständig. Auf den dem Antragsgegner am 6. April 2000 zugestellten Scheidungsantrag der Antragstellerin ist die Ehe seit 15. August 2003 rechtskräftig geschieden.