Die Beschwerde des Antragsgegners vom 23.11.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Kamen vom 18.10.2017 (
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.536,00 EUR festgesetzt.
Zur Begründung wird zunächst auf den Hinweisbeschluss vom 10.10.2018 Bezug genommen. Die Ausführungen des Antragsgegners in dem Schriftsatz vom 23.10.2018 führen zu keiner anderen Entscheidung.
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