I. Die Erblasserin ist 1996 im Alter von 54 Jahren verstorben. Ihr Ehemann ist 1983 vorverstorben. Die Erblasserin hatte keine Kinder und keine Geschwister. Die Beteiligte zu 1 ist die Tochter des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin aus dessen erster Ehe. Die Mutter der Erblasserin ist am 16.1.1994 vorverstorben. Als gesetzliche Erben kommen Abkömmlinge der Großeltern der Erblasserin (Beteiligte zu 2 bis 5) in Betracht.
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