Die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 06.06.2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die weitere Beteiligte zu 3).
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf € 2.109,00 festgesetzt.
I.
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