FG München - Urteil vom 14.11.2006
6 K 1878/05
Normen:
EStG § 33 Abs. 1, 2 ; BGB § 1968 ;

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

FG München, Urteil vom 14.11.2006 - Aktenzeichen 6 K 1878/05

DRsp Nr. 2007/9124

Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung

Beerdigungskosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige Erbe geworden ist und die Beerdigungskosten den Nachlass übersteigen.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1, 2 ; BGB § 1968 ;

Tatbestand:

I.