FG München, Urteil vom 14.11.2006 - Aktenzeichen 6 K 1878/05
DRsp Nr. 2007/9124
Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung
Beerdigungskosten können nur dann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige Erbe geworden ist und die Beerdigungskosten den Nachlass übersteigen.