I. Der Antrag vom 19.05.2021 auf gerichtliche Entscheidung betreffend den Bescheid des Antragsgegners vom 30.09.2020 - 3462 E-7.222/2019, mit dem die Befreiung des Antragstellers von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 2 BGB zum Zwecke der Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen abgelehnt wurde, wird zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
III. Der Geschäftswert beträgt € 5.000,00.
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