I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Germersheim vom 8. Dezember 2008 geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin nachehelichen Unterhalt ab 1. April 2009 in Höhe von monatlich 357,00 € zu zahlen, fällig monatlich im Voraus, befristet bis zum 31. Oktober 2012.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zu 1/4, dem Beklagten zu 3/4 zur Last.
Von den Kosten der 1. Instanz haben die Klägerin 5/6, der Beklagte 1/6 zu tragen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 4.284,00 € und für die 1. Instanz in Abänderung der amtsgerichtlichen Festsetzung vom 8. Dezember 2008 auf 12.656,25 € festgesetzt.
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