I.
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Trennungs- und nachehelichen Unterhalts an die Klägerin ab Juni 2005. Der Beklagte hat eine Unterhaltsverpflichtung von monatlich 190,00 EUR zugestanden und diesen Betrag in der Vergangenheit regelmäßig gezahlt. Gegenstand des Rechtsstreits ist (lediglich) die über die freiwilligen Zahlungen hinausgehende Unterhaltsverpflichtung.
Die am ... geschlossene Ehe der Parteien ist - nach endgültiger Trennung zum 1. Dezember 2004 - seit ... rechtskräftig geschieden.
Die gemeinsame Tochter der Parteien, S..., geboren am ..., befindet sich seit August 2007 in Berufsausbildung. Der Beklagte leistet ihr Barunterhalt; bis August 2005 zahlte er monatlich 364,-- EUR; von September 2005 bis Mai 2007 und wiederum seit August 2007 zahlt er monatlich 220,-- EUR. Daneben erbringt er für sie die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
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