Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Pinneberg vom 9.1.2009 teilweise geändert.
Das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Pinneberg vom 27.1.2005 (46 F 52/04) wird - über die Änderung durch das angefochtene Urteil hinaus - weiter dahin geändert, dass der Kläger an die Beklagte diese Beträge und die nachfolgenden Beträge bis zum 8.6.2014 zu zahlen hat:
ab 1.1.2010,
Elementarunterhalt: 180,00 €
Altersvorsorgeunterhalt: 20,00 €
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die kosten beider Rechtzüge werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I. Der Kläger begehrt Fortfall, hilfsweise Befristung, von tituliertem nachehelichem Unterhalt aufgrund der Gesetzesänderung ab Januar 2008.
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