Das Urteil des Senats vom 31. Mai 2011 wird nach teilweiser Aufhebung durch den Bundesgerichtshof gemäß Urteil vom 20. März 2013 geändert und neu gefasst wie folgt:
I.Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kaiserslautern vom 9. Juli 2008 teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
1. a) b) c) 2. II. III. IV. V.
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