Auf die Beschwerde der Stadt N..., Stadtjugendamt, wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 27.5.2018 aufgehoben.
2.Die Beschwerde der Beteiligten S... S...l gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Nürnberg vom 27.5.2018 wird als unzulässig verworfen.
3.Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen, außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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