FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.02.2003
12 K 235/02
Normen:
EStG (2000) § 32 Abs. 6 S. 7 ;

Befugnis zur Stellung des Antrags auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags bei Erfüllung der Unterhaltspflicht; Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2003 - Aktenzeichen 12 K 235/02

DRsp Nr. 2005/10697

Befugnis zur Stellung des "Antrags" auf Übertragung des Betreuungsfreibetrags bei Erfüllung der Unterhaltspflicht; Einkommensteuer

Kommt ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind, das nicht bei ihm, sondern dem anderen Elternteil gemeldet ist, nach, darf der ihm zustehende Betreuungsfreibetrag ohne seine Zustimmung nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden (zur Befugnis zur Stellung des "Antrags" nach § 32 Abs. 6 S. 7, 2. Halbsatz EStG 2000).

Normenkette:

EStG (2000) § 32 Abs. 6 S. 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Übertragung des Betreuungsfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Im Rahmen der am 22.03.2001 beim beklagten Finanzamt -FA- eingereichten Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2000 begehrte der Kläger den hälftigen Betreuungsfreibetrag für die Tochter ... (geb. 09.02.1988). Mit Einkommensteuer-Bescheid 2000 vom 18.06.2001 wurde ihm dieser Freibetrag antragsgemäß gewährt.