Streitig ist die Übertragung des Betreuungsfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Im Rahmen der am 22.03.2001 beim beklagten Finanzamt -FA- eingereichten Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2000 begehrte der Kläger den hälftigen Betreuungsfreibetrag für die Tochter ... (geb. 09.02.1988). Mit Einkommensteuer-Bescheid 2000 vom 18.06.2001 wurde ihm dieser Freibetrag antragsgemäß gewährt.
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