Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Grünstadt vom 04.04.2019 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert wird auf bis 5.936 € festgesetzt.
I. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind Eheleute, die seit dem 07.08.1992 verheiratet sind und seit Januar 2014 getrennt leben. Das bei dem Familiengericht Grünstadt anhängige Scheidungsverfahren wird von den Beteiligten seit geraumer Zeit nicht betrieben. Aus der Ehe sind die Kinder hervorgegangen. Der Sohn ist körperlich beeinträchtigt und lebt zusammen mit seinem Bruder im Haushalt der Antragsgegnerin.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|