Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats - 2. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. August 2018 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 550 €
I.
In dem vorliegenden Sorgerechtsverfahren ist die Beteiligte zu 1 durch Beschluss des Familiengerichts vom 9. November 2016 zum berufsmäßigen Verfahrensbeistand für das betroffene Kind mit dem erweiterten Aufgabenkreis gemäß § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG bestellt worden.
Am 15. Mai 2018 hat die Beteiligte zu 1 die Festsetzung einer Pauschalvergütung nach § 158 Abs. 7 Satz 3 FamFG beantragt. Das Familiengericht hat den Antrag verworfen, das Oberlandesgericht die zugelassene Beschwerde der Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die zugelassene Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1.
II.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|