OLG München - Beschluss vom 03.03.2008
33 Wx 236/07
Normen:
VBVG § 2 ;
Fundstellen:
FGPrax 2008, 108
FamRZ 2008, 1285
NJW 2008, 1895
OLGReport-München 2008, 408
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 23.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 391/07
AG Nürnberg, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 2661/02

Beginn der Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Betreuervergütung - keine taggenaue Zuordnung der Anspruchsentstehung bei pauschalisierendem Stundenansatz - Vorlagebeschluss

OLG München, Beschluss vom 03.03.2008 - Aktenzeichen 33 Wx 236/07

DRsp Nr. 2008/11452

Beginn der Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Betreuervergütung - keine taggenaue Zuordnung der Anspruchsentstehung bei pauschalisierendem Stundenansatz - Vorlagebeschluss

»Für den Beginn der Ausschlussfrist zur Geltendmachung der Betreuervergütung kann nicht auf eine taggenaue Berechnung abgestellt werden, weil die Pauschalierung der Vergütung für die Betreuertätigkeit ab 1.7.2005 durch Stundenansätze nicht mehr zulässt, die Anspruchsentstehung bestimmten einzelnen Tagen zuzuordnen. Ob hierbei auf den Ablauf des jeweiligen Monats oder des Abrechnungsquartals abzustellen ist, bleibt offen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Frankfurt Beschluss vom 28.9.2007 = Rpfleger 2008, 28).«

Normenkette:

VBVG § 2 ;

Gründe:

I.

Für die Betroffene wurde am 6.12.2002 ein vorläufiger Betreuer und am 16.4.2003 ein endgültiger berufsmäßiger Betreuer bestellt. Nachdem dessen Vergütungsanträgen nach altem Recht bis 30.6.2005 entsprochen worden war, hat er am 30.11.2005 für das Kalendervierteljahr vom 1.7.2005 bis 30.9.2005 die Festsetzung einer Pauschalvergütung gegen die Staatskasse für die mittellose, nicht in einem Heim lebende Betroffene von 462 EUR beantragt. Diese Vergütung wurde antragsgemäß festgesetzt und ausgezahlt.