Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 3. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oranienburg vom 21. November 2012 teilweise abgeändert und um Ziffer 2.a) ergänzt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten der Versorgungsanrechte des Antragsgegners bei der Bundesrepublik Deutschland,
...
zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht von monatlich 213,78 € (Entgeltpunkte), bezogen auf das Ende der Ehezeit am 30.06.2007, übertragen.
Für die erste Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung im angefochtenen Beschluss.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Die Beteiligten haben ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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