wird der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist zurückgewiesen.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 04.12.2007 wird als unzulässig verworfen.
Der Beschwerdeführer trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Streitwert: 2.000 €
I.
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