I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg vom 14. September 2007 - 10 F 24/91 GÜ - wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden dem Kläger auferlegt.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
und
I.
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