OLG Koblenz - Urteil vom 17.07.2002
9 UF 40/02
Normen:
BGB §§ 1581 1578 1573 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 313
OLGReport-Koblenz 2003, 11
Vorinstanzen:
AG Bingen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 394/01

Begrenzung des nachehelichen Unterhalts durch den Selbstbehalt

OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2002 - Aktenzeichen 9 UF 40/02

DRsp Nr. 2004/3885

Begrenzung des nachehelichen Unterhalts durch den Selbstbehalt

»1. Gegenüber dem nachehelichen Anspruch ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gem. § 1581 BGB durch den sog. "billigen" Selbstbehalt begrenzt. Dieser beläuft sich regelmäßig auf den Mittelbetrag zwischen notwendigem und angemessenem Selbstbehalt eines Erwerbstätigen, somit für das Jahr 2001 auf 1.800 DM und ab Januar 2002 auf 920 EUR.2. Eine Herabsetzung auf den notwendigen Selbstbehalt kommt nur in Betracht, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ähnlich hilflos ist wie ein minderjähriges Kind, was dann anzunehmen ist, wenn der Unterhaltsberechtigte wegen Betreuung eines minderjährigen Kindes an einer eigenen Erwerbstätigkeit gehindert ist oder wenn der Eigenbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen den notwendigen Selbstbehalt nicht übersteigt.3. Lebt der Unterhaltsschuldner mit einer Lebensgefährtin zusammen, die zu den Kosten der gemeinsamen Lebensführung beiträgt, ist der Selbstbehalt um mindestens 150 EUR zu kürzen.«

Normenkette:

BGB §§ 1581 1578 1573 Abs. 2 ;

Gründe:

Die in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung hat in der Sache keinen Erfolg, während der Anschlussberufung ein Teilerfolg beschieden ist.