Die Parteien streiten um Kindesunterhalt.
Die am 22. Juni 1980 geborene Klägerin ist die nichteheliche Tochter des Beklagten. Sie ist unverheiratet und lebt im Haushalt ihrer Mutter, die als Steuerfachgehilfin tätig ist. Die Klägerin besucht seit dem 18. August 1997 die höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung. Dabei handelt es sich um einen "vollzeitschulischen" Bildungsgang, der den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht.
Der Beklagte ist verheiratet. Aus seiner Ehe sind die Kinder Kevin, geboren am 9. August 1991, und Jasmin, geboren am 7. Oktober 1992, hervorgegangen, die von seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau betreut werden. Der Beklagte arbeitet als Baggerführer.
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