1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Beschluss des Familienrichters des Amtsgerichts - Familiengericht - Cloppenburg vom 03. September 2015 geändert und wie folgt neu gefasst:
Auf die Erinnerung der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers wird der Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Amts-gerichts - Familiengericht - Cloppenburg vom 27. Juli 2015 dahingehend geändert, dass zusätzlich zu den festgesetzten 646,65 Euro weitere 239,19 Euro, damit insgesamt 885,84 Euro als Vergütung gegen die Landeskasse festgesetzt werden.
2. Das Verfahren über die Erinnerung und über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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