Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Unterstützungsleistungen an im Ausland (Türkei) lebende Angehörige, mit denen der Kläger weder verheiratet noch in gerader Linie verwandt ist.
Der Kläger ist türkischer Herkunft und seit April 2000 deutscher Staatsangehöriger. Er hat seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Im Streitjahr erzielte er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Einkommensteuererklärung für 1997 machte er Unterhaltsaufwendungen für in der Türkei lebende Angehörige gem. § 33a Abs. 1 EStG wie folgt geltend:
- Vater und Stiefmutter, wohnhaft in ... / Türkei 8.800,-- DM
- Schwester und deren drei Kinder, wohnhaft
in ... / Türkei (4 x 402,-- DM) 17.608,-- DM.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|