FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 14.12.2000
6 K 1023/99
Normen:
EGBGB Art. 18 ; EGBGB Art. 3 Abs. 2 ; EStG § 33a Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 442

Begriff der gesetzlich unterhaltsberechtigten

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2000 - Aktenzeichen 6 K 1023/99

DRsp Nr. 2001/7241

Begriff der gesetzlich unterhaltsberechtigten

Aufwendungen für im Ausland lebende Angehörige sind gemäß § 33a Abs. 1 EStG nur soweit abzugsfähig, als der Steuerpflichtige nach den Vorschriften des BGB gesetzlich unterhaltspflichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn nach den Vorschriften des EGBGB anzuwendendes ausländisches Recht eine weiter gehende Unterhaltspflicht - wie hier gegenüber Verwandten in der Seitenlinie - begründet.

Normenkette:

EGBGB Art. 18 ; EGBGB Art. 3 Abs. 2 ; EStG § 33a Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Unterstützungsleistungen an im Ausland (Türkei) lebende Angehörige, mit denen der Kläger weder verheiratet noch in gerader Linie verwandt ist.

Der Kläger ist türkischer Herkunft und seit April 2000 deutscher Staatsangehöriger. Er hat seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Im Streitjahr erzielte er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Einkommensteuererklärung für 1997 machte er Unterhaltsaufwendungen für in der Türkei lebende Angehörige gem. § 33a Abs. 1 EStG wie folgt geltend:

- Vater und Stiefmutter, wohnhaft in ... / Türkei 8.800,-- DM

- Schwester und deren drei Kinder, wohnhaft

in ... / Türkei (4 x 402,-- DM) 17.608,-- DM.