1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jena vom 07.10.2011 wird abgeändert.
Dem Antragsteller wird für die Rechtsverfolgung vor dem Amtsgericht ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin B., E., zu den Bedingungen eines am Ort des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts bewilligt.
2. Eine Kostenentscheidung sowie die Festsetzung des Beschwerdewertes sind im Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe nicht veranlasst.
Der Antragsteller hat vor dem Amtsgericht mit Antrag vom 14.06.2011, eingegangen am 16.06.2011, beantragt, festzustellen, dass die Antragsgegnerin, geboren am 25.06.1991, nicht seine Tochter ist.
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