OLG Thüringen - Beschluß vom 30.05.1996
UF 60/96
Normen:
BGB § 1361b Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 559
OLGR-Jena 1997, 285

Begriff der schweren Härte

OLG Thüringen, Beschluß vom 30.05.1996 - Aktenzeichen UF 60/96

DRsp Nr. 1997/4437

Begriff der schweren Härte

1. Zu der vom Gesetz bewußt hoch angesetzten Eingriffsschwelle der "schweren Härte" in § 1361b Abs. 1 S. 1 BGB.2. Ist ein Ehegatte schwer erkrankt (hier: lebensbedrohende Tumorerkrankung), so kann eine alleinige Zuweisung der Ehewohnung an diesen Ehegatten schon dann erfolgen, wenn die konkreten Spannungen zwischen den Parteien die Gefahr erheblicher negativer Auswirkungen auf den Krankheitszustand heraufbeschwören.

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen
FamRZ 1997, 559
OLGR-Jena 1997, 285