I.
Der Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 14.6.2010 wird auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners und auf den Berichtigungsantrag der weiteren Beteiligten zu 1) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1)
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer 53 … P …) zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 2,1363 Entgeltpunkten auf das vorhandene Versicherungskonto 53 … S … bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen.
2)
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungsnummer 53 … S …) zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 20,5270 Entgeltpunkten auf das vorhandene Versicherungskonto 53 … P … bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen.
3)
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