Streitig ist, ob der Vater oder die Mutter der Kinder Anspruch auf das Kindergeld hat.
Die volljährigen Kinder H. (geb. ... .1971) und C. (geb. ... 1975) des Klägers (Kl.) - die jetzigen Beigeladenen (Beig.) Nr. 2 und 3 - lebten ab Januar 1999 weder in dessen Haushalt noch in dem Haushalt ihrer von dem Kl. geschiedenen Mutter ... - der Rechtsvorgängerin der Beig. -, sondern an einem anderen Ort, nämlich in einem beiden Eltern gemeinsam gehörenden Einfamilienhaus in M..
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|