1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 7. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller erstrebt mit seiner Beschwerde den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz, die das Amtsgericht abgelehnt hat.
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