Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 12.11.2010 abgeändert.
Der Rückführungsantrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten hat der Antragsteller zu tragen; im Übrigen haben die Beteiligten ihre Kosten jeweils selbst zu tragen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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