BGH - Urteil vom 11.07.2000
X ZR 126/98
Normen:
BGB § 529 Abs. 2 ;
Fundstellen:
JuS 2001, 184
MDR 2001, 94
NJW 2000, 3488
WM 2000, 2253
ZEV 2000, 449
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Duisburg,

Begriff des angemessenen Unterhalts

BGH, Urteil vom 11.07.2000 - Aktenzeichen X ZR 126/98

DRsp Nr. 2000/7458

Begriff des angemessenen Unterhalts

»Im Rahmen der Regelung des § 529 Abs. 2 BGB sind zur Bemessung des dem Beschenkten verbleibenden angemessenen ("standesgemäßen") Unterhalts grundsätzlich die jeweils einschlägigen familienrechtlichen Bestimmungen und die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze heranzuziehen.«

Normenkette:

BGB § 529 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt den Beklagten aus übergegangenem Recht auf Rückzahlung eines Betrags von 68.903,60 DM in Anspruch, den der Beklagte von seiner Tante, Frau C. J., erhalten hat.