BGH - Beschluß vom 23.01.2008
XII ZB 176/07
Normen:
VBVG § 5 Abs. 1, 2, 3 ;
Fundstellen:
BGHReport 2008, 591
FGPrax 2008, 101
FamRB 2008, 275
FamRZ 2008, 778
MDR 2008, 569
NJW-RR 2008, 739
Rpfleger 2008, 302
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart, vom 25.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 W 313/07
LG Heilbronn, vom 10.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 T 124/07 1 T 125/07

Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegefamilie

BGH, Beschluß vom 23.01.2008 - Aktenzeichen XII ZB 176/07

DRsp Nr. 2008/5175

Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegefamilie

»a) Der Aufenthalt eines mittellosen Betreuten in einer Pflegefamilie ist grundsätzlich nicht als Aufenthalt in einem "Heim" anzusehen, der es rechtfertigt, der Betreuervergütung nur den in § 5 Abs. 2 Satz 1 VBVG vorgesehenen geringeren Arbeitsaufwand zugrunde zu legen.b) Eine Ausnahme kann sich ergeben, wenn der Aufenthalt in der Pflegefamilie von einem Heimträger organisiert wird, der diesen Aufenthalt ständig kontrolliert und begleitet und eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen hat. Daran fehlt es, wenn die Familienpflege von einer nur auf ambulante Betreuung ausgerichteten Organisation begleitet wird.«

Normenkette:

VBVG § 5 Abs. 1, 2, 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligte zu 1 ist Mitarbeiterin des Beteiligten zu 2 (Betreuungsverein) und in dieser Eigenschaft (Vereins-) Betreuerin der mittellosen Betreuten. Im Streit steht die Vergütung nach § 7 Abs. 1 i.V. mit § 5 Abs. 2 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).