I. Auf die Beschwerde der beschwerdeführenden Versorgungsträger wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Garmisch-Partenkirchen vom 27.09.2010 wie folgt abgeändert:
1. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Versicherungsnummer ... 32 zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,2903 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ...12 bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern bezogen auf den 01. 2010 übertragen.
2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern Versicherungsnummer ...12 zu
Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 2,0843 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ...32 bei der Deutschen Rentenversicherung Bayern bezogen auf den 01.2010 übertragen.
II. Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000,00 €. festgesetzt.
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