OLG Celle - Urteil vom 24.06.2009
4 U 23/09
Normen:
BGB § 1365; ZPO § 284;
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 08.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 397/08

Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zum Wert eines Grundstücks

OLG Celle, Urteil vom 24.06.2009 - Aktenzeichen 4 U 23/09

DRsp Nr. 2009/24028

Begriff des gesamten Vermögens des verfügenden Ehegatten i.S. von § 1365 BGB; Anforderungen an die Substantiierung des Vortrags zum Wert eines Grundstücks

1. Bei der Ermittlung des Vermögens und bei der Abwägung, ob ein veräußerter Gegenstand, verglichen mit dem restlichen Vermögen, im Wesentlichen das gesamte Vermögen der verfügenden Ehegatten darstellt, ist nicht nur der Wert der verbleibenden Vermögensstücke, sondern auch der des veräußerten Grundstücks um die darauf ruhenden dinglichen Belastungen zu vermindern. 2. Der normalerweise für eine Beweisaufnahme ausreichende Vortrag einer Partei zum Wert eines Grundstücks, dieses habe einen bestimmten Wert x, kann unter bestimmten Umständen unzureichend sein, um über die Behauptung der Partei Beweis zu erheben, z.B. wenn genügend Anhaltspunkte vorhanden sind, die gegen den von der Partei behaupteten Wert sprechen.

Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 8. Januar 2009 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Verden abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen zu tragen.