OLG München - Urteil vom 07.07.1997
26 UF 826/97
Normen:
BGB § 1567 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DRsp I(166)334c
FamRZ 1998, 826
MDR 1998, 51

Begriff des Getrenntlebens

OLG München, Urteil vom 07.07.1997 - Aktenzeichen 26 UF 826/97

DRsp Nr. 2000/1671

Begriff des Getrenntlebens

»Geringe Gemeinsamkeiten, wie das dem trennungswilligen Teil aufgedrängte Putzen der Wohnung und Waschen der Wäsche, brauchen der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegenzustehen, wenn sie sich in einer Gesamtwürdigung als unwesentlich darstellen.«

Normenkette:

BGB § 1567 Abs. 1 ;

Gründe: