OLG München, Urteil vom 07.07.1997 - Aktenzeichen 26 UF 826/97
DRsp Nr. 2000/1671
Begriff des Getrenntlebens
»Geringe Gemeinsamkeiten, wie das dem trennungswilligen Teil aufgedrängte Putzen der Wohnung und Waschen der Wäsche, brauchen der Annahme des Getrenntlebens nicht entgegenzustehen, wenn sie sich in einer Gesamtwürdigung als unwesentlich darstellen.«