1. Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 21.09.2009 (
2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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