Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 20. November 2018 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Der heute zwei Jahre alte A und die acht Jahre alte B sind die ehelichen Kinder des Antragstellers und der Antragsgegnerin. Beide Kinder haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
Im September 2016 zog die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Sohn nach Frankreich zum Antragsteller. Dort wurde B in der Grundschule in C eingeschult. Im Dezember 2016 kam die gemeinsame Tochter in D zur Welt. Nach einer erneuten Krise in der Beziehung der Eltern verließ die Antragsgegnerin im Dezember 2017 mit ihren Kindern die Ehewohnung und siedelte im Januar 2018 nach Deutschland um, ohne dass der Antragsteller dem zugestimmt hat.
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