OLG Thüringen - Beschluss vom 05.05.2017
1 UF 152/17
Normen:
IntFamRVG § 40 Abs. 2; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 13 Abs. 1 Buchst. b;
Vorinstanzen:
AG Jena, vom 23.02.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 47 F 41/17

Begriff des widerrechtlichen Zurückhaltens eines Kindes im Sinne von Art. 3 HKÜ

OLG Thüringen, Beschluss vom 05.05.2017 - Aktenzeichen 1 UF 152/17

DRsp Nr. 2017/15439

Begriff des widerrechtlichen Zurückhaltens eines Kindes im Sinne von Art. 3 HKÜ

Der Kindesvater hat D. jedenfalls nach Ablauf der Schulferien widerrechtlich imSinne des Artikel 3 HKÜ in Deutschland zurückgehalten. Denn sorgeberechtigt warzu diesem Zeitpunkt selbst nach dem Vorbringen des Kindesvaters die Kindesmutterallein, nach dem Vorbringen der Kindesmutter bestand ein gemeinsames Sorgerecht.Die Widerrechtlichkeit wurde beendet mit der Gerichtsverhandlung vom 09.12.2016vor dem Familiengericht Z. und der darauf getroffenen vorläufigenSorgerechtsregelung nach Anhörung.

1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - J... vom 23.02.2017 wird als unzulässig verworfen.

2. Die Kindesmutter hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

3. Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

IntFamRVG § 40 Abs. 2; HKÜ Art. 3; HKÜ Art. 13 Abs. 1 Buchst. b;

Gründe:

I.

Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die miteinander verheirateten Eltern des am 27.04.2003 geborenen DN.... Der Kindesvater ist polnischer Staatsangehöriger, die Kindesmutter besitzt die polnische oder die ukrainische Staatsangehörigkeit. Sie leben seit Jahren getrennt und in Polen ist ein Scheidungsverfahren anhängig. Nach polnischem Recht stand den Eltern das Sorgerecht für das Kind DN... gemeinsam zu.