1.
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 18.06.2014 (
2.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt die Antragstellerin.
3.
Der Beschluss ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn der Antragsgegner nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.
4.
Der Gegenstandswert des Verfahrens beträgt 232.023,00 €.
I.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|