Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg vom 12. November 2018 abgeändert:
Die Kosten des Verfahrens, auch des Beschwerdeverfahrens, tragen die Antragsteller.
Die Beteiligten streiten um die Kosten eines Herausgabeverfahrens.
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