Auf die Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 31. Dezember 2020 - Az.
Das Sorgerecht für B... S... übt der Vater gemeinsam mit der Mutter aus.
Für L... R... besteht derzeit alleiniges Sorgerecht des Vaters hinsichtlich der Bereiche des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Gesundheitsfürsorge und des Rechts, eine Krankenversicherung abzuschließen; im Übrigen besteht auch hier gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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