BVerfG - Beschluss vom 09.02.2022
2 BvR 2027/19
Normen:
ZPO § 608 Abs. 3; BVerfGG § 93a Abs. 2;

Begründung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Bestehens eines Rechtsschutzinteresses (hier: Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens)

BVerfG, Beschluss vom 09.02.2022 - Aktenzeichen 2 BvR 2027/19

DRsp Nr. 2022/3726

Begründung der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Bestehens eines Rechtsschutzinteresses (hier: Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens)

Ein Beschwerdeführer ist angehalten, seine Verfassungsbeschwerde bei entscheidungserheblicher Veränderung der Sach- und Rechtslage aktuell zu halten und die Beschwerdebegründung gegebenenfalls auch nachträglich zu ergänzen. Ihn trifft eine aus § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG fließende Begründungslast für das (Fort-) Bestehen der Annahme- und Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Normenkette:

ZPO § 608 Abs. 3; BVerfGG § 93a Abs. 2;

[Gründe]