Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Schleswig vom 5. Februar 2021 (Datum der Übergabe an die Geschäftsstelle) als unzulässig zu verwerfen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sollen der Kindesmutter auferlegt werden.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren soll auf 5.000 € festgesetzt werden.
IV.Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.
I.
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